Der jährliche Jahresabschluss muss nicht unbedingt eine Plage sein. Mit meiner umfangreichen Erfahrung in Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen kann ich dir zeigen, wie du durch Struktur und einfache Erklärungen den Prozess verstehen und erfolgreich abschliessen kannst, ohne Sorgen über Steuernachzahlungen zu haben. Obwohl ich nicht alles Wichtige in einer einzigen Nachricht zusammenfassen kann, möchte ich dir trotzdem einige hilfreiche Fakten und Tipps mit auf den Weg geben. Hol dir für weitere Informationen und Tipps zum Jahresabschluss gerne mein kostenloses Factsheet unter: https://www.weber-cfo-consulting.ch/jahresabschluss
Von Isabelle Weber
Bewertungen
Gemäss dem OR müssen beim Jahresabschluss alle Bilanzpositionen sorgfältig bewertet werden. Dabei berücksichtigen wir das Vorsichtsprinzip, welches besagt, dass wir die einzelnen Positionen vorsichtig und eher pessimistisch als optimistisch bewerten. Zum Beispiel, im Falle eines allfälligen Prozesses, bei welchem wir uns nicht sicher sind ob CHF 30’000 oder CHF 40’000 auf uns zurückfallen werden, bilden wir eine Rückstellung von CHF 40’000, selbst wenn wir nicht sicher sind ob es CHF 30’000 oder CHF 40’000 Kosten sein werden, das machen wir aus Vorsichtsgründen, um uns nach dem Vorsichtsprinzip abzusichern.
Vollständigkeit der Bilanz
Abgrenzungen und Rückstellungen helfen, noch nicht gebuchte Transaktionen in der Bilanz abzubilden und ein vollständiges Bild aller Forderungen und Verbindlichkeiten zu erhalten. Ein Beispiel dafür ist, wenn wir noch keine Rechnung für eine Marketingdienstleistung im Dezember erhalten haben. Dafür buchen wir eine Abgrenzung über den ausstehenden Betrag, um die Verbindlichkeiten vollständig darzustellen.
Abgrenzungen und Rückstellungen sind auch notwendig für die zeitliche Korrektur von Aufwand und Ertrag. Beispielsweise, wenn wir Arbeiten für ein Projekt im Dezember und Januar leisten und dies im Dezember in Rechnung stellen, würden wir den Januarertrag abgrenzen, um eine periodengerechte Verbuchung vorzunehmen. Somit haben wir den Dezember Ertrag im alten Jahr verbucht und der Januar Ertrag korrekt ins neue Jahr vorgetragen.
Abstimmungen
Durch das Durchführen von Abstimmungen, kannst du dir sicher sein, dass du die Kontrolle über die Buchhaltung hast und die Richtigkeit der einzelnen Konten überprüft ist. Ein Beispiel hierfür ist die Bankabstimmung, bei welcher wir durch Vergleich des Buchungssaldos im Buchhaltungssystem und des Saldos auf dem Bankauszug die Übereinstimmung feststellen und durch diese Überprüfung eventuelle Unstimmigkeiten oder Fehlbuchungen aufdecken und korrigieren können. Das gibt uns die Gewissheit, dass die Banktransaktionen korrekt verbucht sind.
Fehlende Informationen in der Buchhaltung
Stell dir vor, du bist der Leser der Jahresrechnung. Frag dich, ob du alle notwendigen Informationen hast, um die wichtigen Sachverhalte in der Buchhaltung zu verstehen. Falls nicht, gibt es die Möglichkeit, fehlende Informationen im Anhang bereitzustellen. Ein Beispiel dafür sind Eventualverbindlichkeiten, die sich auf das alte Geschäftsjahr beziehen, aber die Höhe und den genauen Zeitpunkt der Fälligkeit noch unklar sind. Eine Buchung wird nicht vorgenommen. Die Informationen dazu können im Anhang ergänzt werden. So ist der Leser darüber informiert.
Erst- und Folgebewertung Anlagevermögen
Die Erstbewertung von Anlagegütern ist in der Regel einfacher, da sie sich aus dem Kaufpreis abzüglich der im direkten Zusammenhang stehenden Spesen und Gebühren zusammensetzt. Es gibt jedoch Unterschiede bei der Folgebewertung je nach Art des Anlageguts. Ein Beispiel: Während bei der Erstbewertung von Aktien mit Börsenwert und einem Laptop auf den Kaufpreis abzüglich der direkten Kosten (z.B. Gebühren bei Wertpapieren) gestützt wird, wird der Laptop in der Folgebewertung linear über einen bestimmten Zeitraum (z.B. 3 Jahre) abgeschrieben und die Folgebewertung von Aktien orientiert sich immer am Marktpreis.
Auswirkung Aktivierung auf Erfolgsrechnung
Aktivieren bedeutet, die Aufwendungen für einmalige Kosten und Investitionen über einen bestimmten Zeitraum in der Bilanz zu buchen. Durch die Aktivierung werden diese Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt, was dazu führt, dass die Erfolgsrechnung nicht im Anschaffungsjahr stark belastet wird, sondern die Aufwendungen auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Das Ergebnis ist eine regelmässigere Belastung der Erfolgsrechnung. Ein Beispiel: Wenn wir einen Laptop im Jahr 2021 für CHF 2’000 kaufen und ihn über 4 Jahre abschreiben, hat die Buchung direkt in den Aufwand eine Auswirkung auf die Erfolgsrechnung von CHF 2’000. Mit der Aktivierung reduziert sich der Aufwand auf CHF 500 pro Jahr und nur die anteiligen Kosten werden im aktuellen Jahr berücksichtigt. Die Erfolgsrechnungen der folgenden Jahre haben jeweils zusätzlich CHF 500 Abschreibung für den im Jahr 2021 erworbenen Laptop zu tragen.
Für weitere Informationen und Tipps zum Jahresabschluss, kannst du gerne mein kostenloses Factsheet herunterladen, das hier verfügbar ist: https://www.weber-cfo-consulting.ch/jahresabschluss/
AUTORIN
Isabelle Weber ist CEO und Founder von Weber CFO Consulting GmbH und im Bereich Digital CFO as a Service tätig. Sie verfügt über mehr als 15 Jahren Erfahrung in diversen Finanzbereichen mit den Schwerpunkten Implementation von Finanzinstrumenten und Modernisierung der Finanzstrukturen und -Prozesse.